Digitale Signatur: 2020 in Liechtenstein Realität

23. Dezember 2019

Die Entwicklung digitaler Märkte und die Abwicklung von Transaktionen mit Behörden verlangen nach benutzerfreundlichen Lösungen für die Identifizierung von Personen. Während in der Schweiz noch darüber diskutiert wird, hat Liechtenstein längst entschieden und führt die elektronische Identität (eID) im ersten Halbjahr 2020 ein.

 

Menschen, Behörden, Unternehmen, Organisationen treten miteinander in Verbindung und wickeln Geschäfte ab – nicht mehr nur physisch, sondern neu auch im virtuellen Raum. Dies erfordert eine elektronische Identität. Der Gesetzgeber delegiert diese hoheitliche Aufgabe nicht - ganz im Gegensatz zur Schweiz. In der Schweiz wird diskutiert, ob der Staat oder Private die ID herausgeben sollen.

Das Land Liechtenstein bzw. die Landesverwaltung fungiert als Herausgeber und Betreiber. Damit wird die Verwaltung sensibler Daten nicht an private Unternehmen delegiert, sondern ist Staatssache. Welche verschiedenen Möglichkeiten sich für die Nutzer durch die «eID» ergeben werden, will die Regierung dagegen noch nicht näher erläutern. Als Voraussetzung für die Bereitstellung künftiger benutzerfreundlicher E-Government-Anwendungen zeigte sich der Bedarf nach einer modernen, über die Landesverwaltung hinaus anwendbaren und europaweit konformen Identifikationslösung.

 

Falls Sie wissen möchten, was die eID und die digitale Signatur für Ihre Geschäftsprozesse bedeuten könnte, reden Sie am besten mit uns. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.