elleta: keine Übergangsfrist bei neuem Schweizer Datenschutzgesetz

28. November 2022

Das neue Datenschutzgesetz der Schweiz tritt am 1. September 2023 in Kraft. Eine zusätzliche Übergangsfrist ist nicht vorgesehen. Für Unternehmen, die sich schon seit längerem nicht mehr um den Datenschutz gekümmert haben, ist es ratsam im nächsten Jahr das nachzuholen.

elleta zeigt eine beispielhafte Einführung auf und informiert über die wichtigsten Neuerungen.

Für einen Überblick gehen wir in Stichworten auf die Neuerungen ein:

  • Betroffen sind nur noch die Daten natürlicher Personen
  • Genetische und biometrische Daten gelten als besonders schützenswert
  • Folgeabschätzungen müssen durchgeführt werden, sofern ein Risiko für die Persönlichkeits- oder Grundrechte einer Person besteht
  • Grundsätzliche Informationspflicht der Person über welche Daten beschafft werden
  • Führung eines Verzeichnisses über die Bearbeitungstätigkeiten
  • Rasche Meldung bei Datenschutzverletzungen
  • Profiling ist Gesetzbestandteil

 

elleta hat sich spezialisiert auf eine effiziente Einführung der Datenschutzbestimmungen in Unternehmen und richtet dabei auch einen Seitenblick auf die Informationssicherheit.

Das Projektvorgehen ist vielfach praxiserprobt und wurde in mehreren Branchen erfolgreich und zur vollen Zufriedenheit der Kunden angewendet. Im Wesentlichen umfasst es folgende Projektschritte:

  • Sensibilisierung und Schulung der involvierten Personen
  • Erstellung eines Bearbeitungsverzeichnisses
  • Erstellung / Vervollständigung der Informationspflichten
  • Organisatorische und technische Einführung der Betroffenenrechte
  • Datenschutzprozesse mit den entsprechenden Richtlinien, wo erforderlich
  • Auftragsverarbeiter
  • Sicherheit der Verarbeitung / Risiken abschätzen
  • Gegebenenfalls Datenschutzfolgenabschätzung

 

Gerne beraten wir Sie unverbindlich und geben eine Einschätzung zur Datenschutzeinführung in Ihrem Unternehmen ab.